Numerus Clausus

Übersteigt die Nachfrage das Angebot an Studienplätzen werden Auswahlverfahren an den Hochschulen durchgeführt. Das Ergebnis dieser Verfahren sind oft die so genannten NC (Numerus Clausus). Entschieden wird in der Regel auf Grund der Durchschnittsnote im Abitur oder der Wartezeit (Zeit ohne Studium zwischen Abitur und Bewerbungstermin). Die Verfahrensergebnisse des letzten Wintersemesters sind hier zu finden: www.auswahlgrenzen.de